Die nachfolgenden Vertragsbedingungen und alle weiteren Bedingungen, die sich spezifisch auf bestimmte Software oder Onlinedienste beziehen und unter http://www.3ds.com/terms/ost veröffentlicht und in diesem Dokument zur Referenz aufgeführt sind, begründen einen Rechtsvertrag („Vertrag“) zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder juristischen Person), dem Endanwender, und Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, einem Delaware-Unternehmen mit Hauptsitz in 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451 USA („DS SolidWorks“), und beziehen sich auf unterschiedliche Angebote wie (i) die Computer-Software namens SOLIDWORKS® und bestimmte andere durch DS SolidWorks lizenzierte Software-Programme (u. a. einschließlich der SOLIDWORKS Simulation Reihe von Analyseprodukten, SOLIDWORKS Composer und der SOLIDWORKS Reihe zum Produktdatenmanagement in allen Ländern) und/oder Inhalte, einschließlich Datenbanken, 2D- und 3D-Modellen, in maschinenlesbarer Form (die „Software“) und/oder (ii) Onlinedienste, d. h. Onlinezugriff und Nutzung des Angebots und anderer verbundener Dienste (die „Onlinedienste“) (zusammen das „Angebot“). Der Begriff „Angebot“ umfasst – worauf sich auch diese Vertragsbedingungen beziehen – (i) alle Aktualisierungen und Upgrades des Angebots, die Sie möglicherweise von Zeit zu Zeit als Teil eines Subskriptionsdienstes oder einer anderen Supportvereinbarung erhalten, (ii) alle Zusatzanwendungen zum Angebot, die Sie u. U. von Zeit zu Zeit bestellen und installieren, und (iii) Software von Drittanbietern wie die Adobe® PDF-Bibliothek, die in das SOLIDWORKS Angebot integriert ist. Das Angebot darf ohne Lizenz von DS SolidWorks weder auf einen Computer geladen noch verwendet oder kopiert werden. DS SolidWorks bietet Ihnen hiermit eine einfache Lizenz für den Zugriff und/oder Download des Angebots und seine Verwendung gemäß den in diesem Vertrag dargelegten Bedingungen. Es empfiehlt sich, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen, BEVOR Sie die Verpackung mit dem Angebot öffnen oder das Angebot oder die Onlinedienste installieren und verwenden. Mit dem Öffnen der Software-Verpackung oder dem Installieren und Verwenden der Software oder der Onlinedienste bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Vertragsbedingungen. Wenn Sie diesen Vertragsbedingungen nicht zustimmen, geben Sie die ungeöffnete Verpackung mit der Software und die dazugehörigen Objekte (einschließlich schriftlicher Dokumente) umgehend gegen eine Kaufpreiserstattung zurück. Im Hinblick auf das Angebot handelt es sich um einen Lizenz- und keinen Kaufvertrag.
1.A. Lizenzgewährung und Nutzungsrechte. DS SolidWorks gewährt Ihnen eine einfache, nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung des Angebots und der mit diesem Angebot gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Anwenderdokumentation (die „Dokumentation“), in Übereinstimmung mit diesem Vertrag. Wenn Sie die Lizenzgebühr für eine Einzelbenutzerlizenz für das Angebot bezahlt haben, dürfen Sie gemäß diesem Vertrag eine (1) Kopie des Angebots jederzeit auf einem einzelnen Computer im Land Ihres Hauptgeschäftssitzes installieren und verwenden, bzw. im Land einer Zweigniederlassung, wenn diese die Lizenz von Ihrem Fachhändler erworben hat, unter der Voraussetzung, dass Sie die Lizenz von einem DS SolidWorks Fachhändler erworben haben, der seinen Sitz in dem Land hat, in dem das Angebot verwendet wird. Die vorstehende Einschränkung bezüglich des Standorts des Fachhändlers gilt nicht, wenn (i) Sie eine Lizenz für ein Angebot von einem Fachhändler erwerben, der in einem Land innerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation ansässig ist, und (ii) Sie in einem Land innerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation ansässig sind. Wenn Sie die Computer wechseln, müssen Sie die Lizenz vom alten Computer auf den neuen bzw. aufgerüsteten Computer übertragen. Dieses Angebot kann bei vorheriger schriftlicher Genehmigung durch DS SolidWorks auf ein anderes Land übertragen werden. Im Falle der Genehmigung kann für eine solche Übertragung eine Gebühr fällig werden. Wenn Sie über eine Netzwerklizenzversion des Angebots verfügen (eine „SNL“), dürfen Sie in dem Land, in dem das Angebot lizenziert ist, jederzeit so viele Kopien des Angebots verwenden, wie Sie Lizenzen haben (siehe Abschnitt 1.A.b unten). Das Angebot wird auf einem Computer „verwendet“, wenn es in den temporären Speicher, d. h. RAM, geladen wird oder wenn ein Benutzer angemeldet ist. Wenn die Anzahl der Computer, auf denen das Angebot installiert ist, oder die potenzielle Anzahl von Benutzern des Angebots die Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen überschreitet, müssen Sie eine SNL-Version des Angebots installiert haben, um sicherzustellen, dass die Anzahl der gleichzeitigen Benutzer des Angebots nicht die Anzahl der erworbenen Lizenzen überschreitet. Lizenz-Suiten, die aus Paketen separater Module bestehen (z. B. SOLIDWORKS Professional), dürfen nicht separat verwendet werden. (Wenn zum Beispiel eine Lizenz von SOLIDWORKS Professional vorhanden ist, darf Toolbox nicht auf einem Computer verwendet werden, während PhotoView 360 auf einem anderen Computer verwendet wird.) Bei der Registrierung (siehe Abschnitt 9 unten) müssen Sie uns über die maximale Anzahl der möglichen Benutzer des von Ihnen erworbenen Angebots informieren. Wir empfehlen Ihnen außerdem, uns die Namen aller möglichen Benutzer mitzuteilen, sodass wir sie über bevorstehende Aktualisierungen und andere relevante Sachverhalte informieren können. Sie führen regelmäßig und genau Buch über die Zahl und die Standorte aller Kopien des Angebots, überwachen und kontrollieren die Verwendung des Angebots in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags und stellen DS SolidWorks nach berechtigter Anforderung Kopien dieser Aufzeichnungen zur Verfügung. Die Nutzung von Onlinediensten wird für benannte Benutzer gewährt, d. h. sie ist für einen Einzelbenutzer mit einem eindeutigen Benutzernamen und Kennwort autorisiert, der die Onlinedienste jederzeit von einem Einzelcomputer aus nutzen kann („benannte Benutzer“). Sie müssen sicherstellen, dass alle Benutzer von Onlinediensten unterschiedliche Benutzernamen und Kennwörter haben. Ein oder mehrere benannte Benutzer können bei Personaländerungen nach Bedarf ersetzt werden, vorausgesetzt, die Anzahl der für die Verwendung der Onlinedienste autorisierten Einzelpersonen übersteigt nicht die maximale Anzahl der berechtigten Benutzer für das Angebot. Auf Anfrage von DS SolidWorks stellen Sie DS SolidWorks ein signiertes Dokument mit den folgenden Informationen zur Verfügung: (i) die Anzahl der benannten Benutzer, (ii) der Nutzungstyp für das Angebot und (iii) die Standorte und Arten von Systemen, auf denen die Onlinedienste ausgeführt werden oder auf denen Sie das oder die Angebote ggf. installiert haben. Zur Ermittlung Ihrer Nutzungsweise kann DS SolidWorks Ihnen ein oder mehrere Dienstprogramme bereitstellen, entweder im Rahmen des oder der Angebote oder separat, um Zugriffsrechte und Nutzung zu analysieren. In diesem Fall müssen Sie ggf. die nicht bearbeiteten und nicht modifizierten Ausgabedatei(en) und/oder Bericht(e) zur Ausführung dieses/r Dienstprogramms/e sowie eine signierte Erklärung dahin gehend bereitstellen, dass die Datei(en) die tatsächliche Nutzung des/der Angebots/e repräsentieren. Sie sind für die Implementierung aller angemessenen Mittel verantwortlich, um Ihre Einhaltung dieser Vertragsbedingungen zu überwachen.
Wenn Sie die Lizenzgebühr für die SNL-Version des Angebots bezahlt haben oder SOLIDWORKS PDM Standard bzw. Professional oder SOLIDWORKS Manage Professional verwenden, gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen für Ihre Lizenz:
a. Die SNL-Version des Angebots muss auf einem Netzwerkserver mit einem Dongle oder einem eingebetteten Software-Sicherheitsmechanismus installiert sein, der nur den gleichzeitigen Betrieb der gekauften Anzahl von Lizenzen erlaubt. Wenn Zusatzlizenzen erworben werden, können diese der Netzwerklizenz von Zeit zu Zeit hinzugefügt werden.
b. Das Netzwerk kann SNLs umfassen, die in verschiedenen Ländern verwendet werden, solange jede SNL für das Land lizenziert ist, in dem sie verwendet wird. Die erforderliche Anzahl von SNLs, die in einem bestimmten Land verwendet werden sollen, muss bei einem DS SolidWorks Fachhändler in diesem Land erworben werden. Beispiel: SNLs, die von einem Server in den USA verwaltet werden und auf diesem installiert sind, dürfen von einer Person in Brasilien und einer Person in Mexiko verwendet werden, solange eine SNL in Brasilien und die andere SNL in Mexiko erworben wurde. Wenn sich jedoch der Server, auf dem eine SNL installiert ist, in einem Land befindet, das sich von dem Land unterscheidet, für das die SNL lizenziert wurde, sollten Sie Ihren DS SolidWorks Fachhändler zum Zeitpunkt der Bestellung darüber informieren, damit die SNLs ordnungsgemäß verwaltet werden können. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn (i) Sie eine Lizenz für ein Angebot von einem Fachhändler erwerben, der in einem Land innerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation ansässig ist, und (ii) Sie in einem Land innerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation ansässig sind.
c. Außerdem kann das Netzwerk, in dem die SNL-Version installiert ist, Lizenzen nur für Client-Computer bereitstellen, die derselben juristischen Person oder Gruppe gehören und sich in derselben globalen Region wie der Server befinden. (Zu diesem Zweck unterscheidet DS SolidWorks drei globale Regionen: die westliche Hemisphäre, Europa/Naher Osten/Afrika/Russland und restliches Asien/Australien). Beispiel: Alle Lizenzen, die auf einem Server in der westlichen Hemisphäre verwendet werden, müssen für Länder in der westlichen Hemisphäre lizenziert sein. Unabhängig vom Serverstandort müssen Sie stets die Exportkontrollgesetze der USA und Großbritanniens einhalten.
d. Von den obigen Unterabschnitten (a) bis (c) gilt nur Unterabschnitt (a) für SOLIDWORKS PDM Standard bzw. Professional Lizenzen sowie für SOLIDWORKS Manage Professional Lizenzen. Zusätzliche Vertragsbedingungen für SOLIDWORKS PDM Standard bzw. Professional Lizenzen und für SOLIDWORKS Manage Professional Lizenzen sind unten im Abschnitt 1.C aufgeführt.
Sie können nach Genehmigung durch DS SolidWorks, im Fall Ihrer Einhaltung der Berichterstattungsvorschriften von DS SolidWorks und anderer Anforderungen für die Lizenzverwendung sowie nach Ihrer Zahlung der entsprechenden Worldwide SolidNetwork Lizenzgebühr Ihre SNL in eine Worldwide SolidNetwork Lizenz umwandeln. Eine Worldwide SolidNetwork Lizenz kann als „Floating-Lizenz“ in jedem geografischen Gebiet der Welt (die den Exportkontrollgesetzen der USA und Großbritanniens unterliegen) verwendet werden.
Wenn Sie mit Adobe PDF arbeiten, können Sie Kopien der Schriftartsoftware in Ihre elektronischen Dokumente einbetten, um das Dokument zu drucken, anzuzeigen oder zu bearbeiten. Wenn die Schriftartsoftware, die Sie einbetten, auf der Adobe-Website unter http://www.adobe.com/type/browser/legal/embeddingeula.html als „licensed for editable embedding“ (für bearbeitbares Einbetten lizenziert) gekennzeichnet ist, können Sie Kopien dieser Schriftartsoftware auch für die Bearbeitung elektronischer Dokumente verwenden. Im Rahmen dieser Lizenz sind weder weitere Rechte zur Einbettung impliziert, noch werden solche Rechte im Rahmen dieser Lizenz gewährt. Wenn das Angebot ständig auf der Festplatte oder einem anderen Speichermedium eines Computers (außer auf einem Netzwerk-Server) installiert ist, darf die Person, die diesen Computer nutzt, das Angebot auch auf einem tragbaren Computer oder Heimcomputer verwenden, während die Originalkopie nicht in Gebrauch ist, sofern für das Angebot ein aktiver Subskriptionsdienst (wie in diesem Vertrag beschrieben) existiert.
1.B. Zusätzliche Lizenzbedingungen für eDrawings® Professional. SOLIDWORKS eDrawings Professional ist ein Werkzeug für die Zusammenarbeit. Daher ermöglicht Ihnen SOLIDWORKS eDrawings Professional im Einklang mit der Ihnen von DS SolidWorks zu diesem Zweck gewährten Lizenz, Kopien eines Teils von SOLIDWORKS eDrawings Professional gemeinsam mit Modelldateien, die Sie erstellt haben, anzufertigen und solche Dateien an Dritte, mit denen Sie zusammenarbeiten, zu senden, um es diesen u. a. zu gestatten, Ihre Modelle anzuzeigen, zu kennzeichnen und zu bemaßen.
1.C. Zusätzliche Lizenzbedingungen für SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional und SOLIDWORKS Manage Professional. (a) DS SolidWorks lizenziert die SOLIDWORKS PDM Professional und die SOLIDWORKS Manage Professional Software basierend auf der Server-plus-Clientzugriffslizenz [CAL], auf einem Pro-Prozessor-Modell für Microsoft® SQL Server™ 2008 R2 und frühere Versionen oder auf einem Pro-Kern-Modell für SQL Server 2012 und höhere Versionen. Sie dürfen die SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional Software innerhalb eines Netzwerks oder einer anderen Umgebung mit mehreren Stationen/Clients verwenden, sofern Sie für alle Benutzer, die gleichzeitig mit dem Tresor oder Datenbankserver von SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional verbunden sind (und, nur in Bezug auf SOLIDWORKS PDM Professional Lizenzen, mit dem SOLIDWORKS PDM Professional Webserver verbunden sind), über jeweils eine (1) SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional Lizenz verfügen. Die Lizenz für SQL Server 2014 Standard Edition, Runtime Restricted-Use Angebot beinhaltet bezüglich der gleichzeitigen Verwendung andere Bestimmungen. Die Bedingungen der Lizenz für SQL Server 2014 Express Edition und die Bedingungen der Lizenz für SQL Server 2014 Standard Edition, Runtime Restricted-Use Angebot, werden mit Bestellungen für die SOLIDWORKS PDM Standard Software, SOLIDWORKS PDM Professional Software und/oder SOLIDWORKS Manage Professional Software geliefert und sind in diesem Dokument zur Referenz aufgeführt. (b) SOLIDWORKS PDM Professional enthält eingebettete Software-Programme, die von der Oracle Corporation und ihren verbundenen Unternehmen („Oracle“) bereitgestellt werden (die „Oracle-Programme“), und ungeachtet der Bestimmungen des Abschnitts 1 oben behalten Oracle oder seine Lizenzgeber sämtliche Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Oracle-Programme und sind jeweils Drittbegünstigter dieses Vertrags. Die Oracle-Programme unterliegen einer eingeschränkten Lizenz und dürfen nur in Verbindung mit dem zugehörigen Anwendungspaket verwendet werden und dürfen von Ihnen nicht geändert werden. Einige der Oracle-Programme können Quellcode enthalten, den Oracle möglicherweise als Teil der Standardlieferung solcher Programme bereitstellt. Solcher Code unterliegt den Bedingungen dieses Vertrags. (c) Technologie von Dritten, die für die Verwendung mit einigen der Oracle-Programme geeignet oder notwendig sein kann, wird in der Anwendungsprogrammdokumentation oder durch DS SolidWorks auf andere Weise angegeben. Solche Technologie ist für Sie nur zum Zwecke der Verwendung mit dem Anwendungspaket gemäß dem Drittlizenzvertrag lizenziert, der in der Anwendungspaketdokumentation oder durch DS SolidWorks auf andere Weise angegeben ist, und nicht gemäß den Bedingungen dieses Vertrags. (d) Sie stimmen zu, (i) DS SolidWorks die Überprüfung Ihrer Verwendung der Oracle-Programme zu gestatten, (ii) DS SolidWorks angemessene Hilfe und Zugang zu Informationen im Rahmen einer solchen Überprüfung zu gewähren und (iii) DS SolidWorks zu gestatten, die Ergebnisse einer solchen Überprüfung an Oracle weiterzugeben oder Oracle das Recht von DS SolidWorks zur Durchführung der Überprüfung zu gewähren (ohne jede Verpflichtung oder Haftung seitens Oracle, für die Kosten aufzukommen, die Ihnen oder DS SolidWorks infolge der Überprüfung entstehen). (e) Sie erkennen an, dass sowohl SOLIDWORKS PDM Professional als auch SOLIDWORKS Manage Professional jeweils Software und technische Daten enthalten, die den Exportkontrollgesetzen der USA oder Großbritanniens unterliegen, und verpflichten sich, SOLIDWORKS PDM Professional und/oder SOLIDWORKS Manage Professional nicht ohne die entsprechenden Lizenzen der USA oder eines anderen Staates und nicht ohne schriftliche Genehmigung von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern direkt oder indirekt zu exportieren oder erneut zu exportieren, d. h., SOLIDWORKS PDM Professional oder SOLIDWORKS Manage Professional aus dem Land zu bringen, in dem es zuerst lizenziert wurde.
1.D. Zusätzliche Lizenzbedingungen für die SOLIDWORKS Education Edition, SOLIDWORKS Research Edition und SOLIDWORKS Student Edition. Weitere Bedingungen bezüglich der Lizenzierung und Verwendung der SOLIDWORKS Education Edition, SOLIDWORKS Research Edition und SOLIDWORKS Student Edition finden Sie unter https://www.solidworks.com/EDU_EULA_Addendum.
1.E. Weitere Bedingungen für Onlinedienste.
a. Zusätzliche Definitionen.
Geltende Datenschutzvorschriften bezieht sich auf alle geltenden Datenschutzgesetze und sonstigen Vorschriften, die für die Verarbeitung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten gelten.
Kundendaten sind Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die Sie für DS SolidWorks durch Ihre Nutzung der Onlinedienste bereitstellen, unabhängig davon, ob sie von Ihnen oder autorisierten Benutzern eingebracht wurden.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen zu einer Einzelperson, wie in den geltenden Datenschutzvorschriften definiert.
Verarbeiten/Verarbeitung hat dieselbe Bedeutung wie in den geltenden Datenschutzvorschriften.
Service Level Agreement bezeichnet die Servicebedingungen für die Onlinedienste, welche unter https://www.solidworks.com/EDU_EULA_Addendum veröffentlicht sind.
b. Alle Kundendaten bleiben Ihr alleiniges Eigentum oder das Eigentum der autorisierten Benutzer, die diese Kundendaten bereitgestellt haben. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit aller Kundendaten sowie für das Einholen von Copyright-Genehmigungen für alle Kundendaten.
Gemäß den Bedingungen dieses Vertrags gewähren Sie DS SolidWorks eine nicht-exklusive Lizenz zum Nutzen, Kopieren, Speichern und Übertragen von Kundendaten, die darüber hinaus dazu berechtigt, Kundendaten durch Unternehmen der DS-Gruppe und Subunternehmer von DS SolidWorks nutzen, kopieren, speichern und übertragen zu lassen, und zwar in einem Ausmaß, das für die Bereitstellung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Onlinedienste angemessen ist. Sie halten DS SolidWorks und die anderen Unternehmen der DS-Gruppe gegenüber allen Forderungen von Drittanbietern schadlos, die sich aus Folgendem ergeben oder sich darauf beziehen: (i) Ihre Nutzung der Onlinedienste unter Verletzung gültiger Gesetze oder Vorschriften und/oder (ii) alle Verletzungen, Zuwiderhandlungen oder jegliche widerrechtliche Verwendung der Rechte eines Dritten im Hinblick auf die Kundendaten. Außerdem kommen Sie für alle Kosten, Schäden und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) auf, die DS SolidWorks rechtsgültig durch die zuständige Rechtsprechung auferlegt oder die bei einem solchen Anspruch in einer schriftlichen, von Ihnen unterzeichneten Vergleichsvereinbarung akzeptiert wurden, vorausgesetzt, (i) DS SolidWorks setzt Sie zeitnah schriftlich über den Anspruch in Kenntnis und (ii) DS SolidWorks überträgt Ihnen die alleinige Verantwortung für die Abwehr des Anspruchs und alle damit verbundenen Vergleichsgespräche und zeigt eine angemessene Kooperation bei Abwehr und Regulierung des Anspruchs.
c. Speicherung von Kundendaten. Im Rahmen der Onlinedienste und falls in den geltenden Offering Specific Terms (OST) vorhanden, stellt DS SolidWorks während der Dauer der Onlinedienste und gemäß den in den OST festgelegten Speicherbeschränkungen Speicher für Kundendaten zur Verfügung. Wenn Sie diese Speicherbeschränkungen überschreiten, müssen Sie die Situation innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Benachrichtigung durch DS SolidWorks beheben, indem Sie die erforderliche zusätzliche Speicherkapazität bestellen oder die Menge der gespeicherten Kundendaten reduzieren.
d. Verpflichtungen von DS. DS SolidWorks stellt Onlinedienste gemäß dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Service Level Agreement bereit. Kundendaten gelten als vertraulich (i) während des Zeitraums der Bereitstellung der Onlinedienste und (ii) für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung oder Auslaufen dieser Dienste für Kundendaten, die nach dieser Beendigung oder diesem Auslaufen nicht von Ihnen vernichtet wurden. DS SolidWorks unternimmt kommerziell zumutbare Anstrengungen, Sicherheitsverfahren für die Onlinedienste und Kundendaten zu implementieren, die (i) den Branchenstandards für vergleichbare Dienste entsprechen und (ii) mit der gleichen Sorgfalt behandelt werden, die DS SolidWorks in Bezug auf eigene, vergleichbare vertrauliche Informationen walten lässt, um die Offenlegung, Veröffentlichung oder Verbreitung solcher Kundendaten zu vermeiden. DS SolidWorks ist berechtigt, Kundendaten gegenüber Dritten offenzulegen, die eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung mit DS SolidWorks eingegangen sind, und zwar in dem Ausmaß, in dem dies für die Bereitstellung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Onlinedienste erforderlich ist.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (i) sich bereits im Besitz von DS SolidWorks befinden, ohne dass zum Zeitpunkt des Erhalts der Informationen von Ihnen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bestand; (ii) unabhängig von DS SolidWorks entwickelt werden, ohne dass auf die Kundendaten Bezug genommen wird; (iii) ohne Verletzung dieses Vertrags öffentlich zugänglich sind oder werden; (iv) von DS SolidWorks rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten empfangen werden; (v) von Ihnen mit Ihrer schriftlichen Genehmigung zur Offenlegung freigegeben werden oder (vi) gemäß einer richterlichen oder administrativen Entscheidung offengelegt werden müssen, jedoch ausschließlich in Bezug auf diese juristische oder administrative Einheit, vorausgesetzt, DS SolidWorks stellt für Sie zeitnah Informationen bereit und kooperiert angemessen mit Ihnen, um die Offenlegung und Nutzung der jeweiligen Informationen gemäß der Entscheidung einzuschränken.
e. Schutz personenbezogener Daten. Sie sind der für die Datenverarbeitung Verantwortliche („für die Datenverarbeitung Verantwortlicher“), da Sie den Zweck und die Mittel für die Verarbeitung aller Vorgänge (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erfassung, Organisation, Anpassung, Löschung, Speicherung, Nutzung, Aufzeichnung, Verbindung, Beratung, Offenlegung und Übertragung) für personenbezogene Daten bestimmen und in erster Linie dafür verantwortlich sind, dass alle gültigen Datenschutzgesetze erfüllt werden. Sie erkennen an und sind damit einverstanden, dass Sie heute und in Zukunft der einzige für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche sind und somit für die Einhaltung aller gültigen Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden verantwortlich sind, einschließlich (i) der Übermittlung personenbezogener Daten, (ii) Informationen zu Einzelpersonen, über die personenbezogene Daten erfasst und genutzt werden, sowie (iii) Zugriffs-, Änderungs- und Löschungsrechten dieser Einzelpersonen.
f. Inhalte von Dritten. DS SolidWorks hat keine Kontrolle über Ihre Inhalte oder die Inhalte von Dritten, die über die Onlinedienste bereitgestellt oder veröffentlicht werden, und übernimmt diesbezüglich auch keinerlei Verantwortung oder Haftung.
g. Bedingungen für Ansässige der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins und Norwegens.
(i) Definitionen – Definitionen für diesen Unterabschnitt (g):
„Geltende Datenschutzvorschriften“ bedeutet ab 25. Mai 2018 die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) sowie alle delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, in denen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt sind, die für die implementierte Verarbeitung gelten.
„Für die Datenverarbeitung Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „verarbeiten/Verarbeitung“, „Auftragsverarbeiter“ und „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ haben die gleiche Bedeutung wie in der Datenschutz-Grundverordnung.
Der „Unterauftragsverarbeiter“ ist ein Auftragsverarbeiter, der von DS SolidWorks oder einem anderen Unterauftragsverarbeiter von DS SolidWorks ernannt wurde und von DS SolidWorks oder einem anderen Unterauftragsverarbeiter von DS SolidWorks personenbezogene Daten ausschließlich zu dem Zweck erhält, Verarbeitungsaktivitäten in Ihrem Namen gemäß diesen Vertragsbedingungen und den etwaigen Bestimmungen eines schriftlichen Unterauftrags auszuführen.
(ii) Schutz personenbezogener Daten. Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass Sie zu jeder Zeit der einzige für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortliche sind und bleiben, die im Rahmen Ihres Zugriffs auf und Ihrer Nutzung von einem oder mehreren Angeboten verarbeitet werden, und dass Sie somit für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzvorschriften verantwortlich sind, einschließlich (i) der Übermittlung personenbezogener Daten, (ii) Informationen zu betroffenen Personen sowie (iii) Zugriffs-, Änderungs- und Löschungsrechte betroffener Personen. DS SolidWorks wird in seiner Rolle als Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erheben, speichern und verarbeiten.
(iii) Ort der Datenverarbeitung. Damit DS SolidWorks Onlinedienste und Unterstützungsdienste bereitstellen kann, ernennen Sie hiermit DS SolidWorks zum Auftragsverarbeiter und erklären sich mit der Übermittlung, der Speicherung, dem Zugriff und der Verarbeitung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten („Ihre personenbezogenen Daten“) in allen Ländern einverstanden, in denen DS SolidWorks oder seine Tochtergesellschaften oder Subunternehmer ansässig sind. DS SolidWorks wird dafür Sorge tragen, dass den Unterauftragsverarbeitern über einen Vertrag und/oder die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission die gleichen Datenschutzverpflichtungen wie in diesem Vertrag auferlegt werden, damit die Verarbeitung den Anforderungen der geltenden Datenschutzvorschriften entspricht.
1.F. Sicherheitsmechanismen. DS SolidWorks und seine verbundenen Unternehmen ergreifen alle erforderlichen rechtlichen Schritte, um Piraterie in Bezug auf ihre Software-Produkte zu unterbinden. In diesem Kontext kann das Angebot einen Sicherheitsmechanismus enthalten, der die Installation oder Verwendung illegaler Kopien des Angebots erkennt und Daten zu diesen illegalen Kopien sammelt und übermittelt. Die gesammelten Daten schließen keine mit dem Angebot erstellten Kundendaten ein. Durch die Verwendung des Angebots stimmen Sie der Erfassung und Sammlung solcher Daten sowie ihrer Übertragung und Verwendung zu, wenn eine illegale Kopie gefunden wird. DS SolidWorks behält sich außerdem das Recht vor, Hardware-Sperrgeräte, Software zur Lizenzverwaltung und/oder einen Lizenzberechtigungsschlüssel zu verwenden, um den Zugriff auf das Angebot zu steuern. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um den Zweck dieser Mechanismen zu umgehen oder außer Kraft zu setzen. Die Verwendung des Angebots ohne von DS SolidWorks bereitgestellte erforderliche Sperrgeräte oder Berechtigungsschlüssel ist verboten.
1.G. Internet-Werkzeuge und -Dienste. Gelegentlich können in einer Lizenz des Angebots oder bei einem Subskriptionsbasisdienst für das Angebot Internet-Werkzeuge und -Dienste integriert sein, die von DS SolidWorks entwickelt wurden und auf die Sie von der Software aus zugreifen können. Ein Satz an Grundfunktionen steht ohne Zusatzgebühr zur Verfügung. Für eine erweiterte Verwendung muss eine bestimmte Gebühr erstattet werden. Eine Beschreibung der Internet-Werkzeuge mit weiteren Details ist im Angebot enthalten oder auf unserer Website unter http://www.solidworks.com abrufbar. Die Verwendung von Internet-Werkzeugen und -Diensten unterliegt zudem den für solche Werkzeuge bzw. Dienste geltenden Verwendungsbestimmungen (Terms of Use). Diese sind unter http://www.solidworks.com/sw/termsofuse.html zu finden und sind in diesem Dokument zur Referenz aufgeführt. Wenn diese Werkzeuge und Dienste ohne eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung gestellt werden, sind sie ein kostenloses zusätzliches Angebot und können zu jeder Zeit geändert und/oder widerrufen werden.
2. Eigentümer des Angebots/Beschränkungen beim Kopieren. DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber sind und bleiben die Eigentümer aller Copyright-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und anderer Eigentümerrechte an dem Angebot und der Dokumentation. DAS ANGEBOT UND DIE DOKUMENTATION SIND URHEBERRECHTLICH UND DURCH WEITERE GESETZE IN BEZUG AUF GEISTIGES EIGENTUM GESCHÜTZT. Jeder DS SolidWorks Lizenzgeber ist ein Drittbegünstigter im Rahmen dieses Vertrags. Sie erwerben lediglich diejenigen Rechte, die in diesem Vertrag ausdrücklich gewährt werden. Sie dürfen das Angebot zu Sicherungszwecken und in Übereinstimmung mit den Einschränkungen in Abschnitt 1 in maschinenlesbarer Form kopieren. Sie dürfen keine Hinweise oder Verzichtserklärungen bezüglich Copyright- oder anderer Eigentümerrechte aus dem Angebot oder der Dokumentation entfernen und Sie müssen alle diese Hinweise oder Haftungsablehnungen auf allen Kopien des Angebots, die in Übereinstimmung mit diesem Vertrag angefertigt werden, anbringen.
3. Andere Verwendungsbeschränkungen. Dieser Vertrag ist Ihr Nachweis der Lizenz, die in diesem Dokument gewährten Rechte in Anspruch nehmen zu können, und muss von Ihnen aufbewahrt werden. Sie dürfen keinen Teil des Angebots anders als gemäß der Lizenzgewährung in Abschnitt 1 erlaubt separat oder unabhängig vom Angebot (die Microsoft SQL Server-Software darf zum Beispiel nur in Verbindung mit dem übrigen SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional Angebot verwendet werden, vorausgesetzt dieses Angebot gehört zum Server + CAL-Modell oder zum Pro-Prozessor-Modell) und zu anderen als Ihren normalen Geschäftszwecken verwenden und dürfen den Zugriff auf das Angebot bzw. die Verwendung des Angebots keinem Dritten ermöglichen (ausgenommen Dritte, die über Web-Client oder direkt per VPN Zugriff auf SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional erfordern). Folglich dürfen Sie das Angebot bzw. die in diesem Vertrag gewährte Lizenz für Zugriff und Nutzung nicht verkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, übertragen, übereignen, verleihen oder vermieten (einschließlich Timesharing-Abkommen). Sie dürfen das Angebot oder die Dokumentation nur dann zur Entwicklung von Anwendungen für die Verteilung an Dritte verwenden, wenn Sie ein vollberechtigtes Mitglied des SOLIDWORKS Partnerprogramms sind oder mit DS SolidWorks einen Vertrag über eine solche Verwendung/Verteilung abgeschlossen haben. Wenn es nicht ausdrücklich in Abschnitt 12 aufgeführt wurde, dürfen Sie das Angebot nicht über das Internet installieren oder verwenden, einschließlich der Verwendung in Verbindung mit einem Webhosting oder einem ähnlichen Dienst und der Bereitstellung des Angebots für Dritte über das Internet auf Ihrem Computersystem oder anderweitig. Sie sind nicht zu Änderungen oder Ableitungsarbeiten des Angebots oder zur Erstellung von Zusammenstellungen unter Verwendung des Angebots befugt und dürfen den Quellcode des Angebots nicht zum Zwecke des Wettbewerbs mit DS SolidWorks analysieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen oder auf andere Weise versuchen, diesen zu entschlüsseln, wenn dies gegen geltendes Recht verstoßen würde, da er Geschäftsgeheimnisse (wie Angebots-Struktur, -Organisation und -Code) von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern enthält.
4. Subskriptionsdienst. Wenn Sie von Ihrem Fachhändler einen Subskriptionsdienst für das Angebot erwerben, für das Sie durch Zahlung der Gebühr für diesen Dienst die Lizenz hierunter erworben haben, bietet Ihnen Ihr Fachhändler für eine solche Kopie Folgendes: Onlinezugriff zum Herunterladen der neuesten Aktualisierungen des Angebots, alle größeren Upgrades für das Angebot, die während des Subskriptionszeitraums erscheinen, sowie telefonische Unterstützungsdienste. Subskriptionsdienste sind automatisch in allen Angeboten mit einem jährlichen oder vierteljährlichen Lizenzzeitraum und in den Onlinediensten enthalten und können nicht separat gekündigt werden. Gelegentlich kann DS SolidWorks im Rahmen einer Aktualisierung des Angebots Microsoft-Software-Komponenten weiterverteilen. Sie haben Anspruch auf solche Microsoft-Komponenten und gewährleisten, dass Sie diese nur dann installieren, wenn Sie über eine gültig lizenzierte Kopie jener Microsoft-Produkte verfügen, zu denen die Komponenten gehören. Der Zeitraum für diesen Dienst beträgt ein (1) Jahr. Er kann anschließend von Jahr zu Jahr durch Zahlung der entsprechenden Verlängerungsgebühr verlängert werden. Angebote, die als Upgrade oder Aktualisierung einer früheren Version des lizenzierten Angebots geliefert werden, müssen die vorherige Version ersetzen. Es wird keine zusätzliche Lizenz erteilt: Die Anzahl der installierten Aktualisierungen darf nicht die Anzahl der bezahlten Subskriptionsdienstgebühren übersteigen. Die für Onlinedienste geltende Richtlinie für Unterstützungsdienste finden Sie auf der Website http://www.3ds.com/terms/support-policies für den Zeitraum der Dienstbereitstellung, d. h. ein (1) Jahr. Sie kann geändert werden, mögliche Änderungen treten aber erst ab Beginn des nachfolgenden Unterstützungsdienst-Zeitraums in Kraft.
5. Datenschutzrichtlinien. Für den Erwerb des Angebots müssen Sie für DS SolidWorks möglicherweise bestimmte Informationen über sich bereitstellen, einschließlich Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse. Außerdem kann DS SolidWorks während der Installation Ihren Computer prüfen, um Informationen zu erlangen, u. a. zu Installationen von SOLIDWORKS und anderen Produkten von Dassault Systèmes und den Eigenschaften des Computers, auf dem Sie das Angebot ausführen werden, so z. B. zum Video-Controller oder Betriebssystem. Als Voraussetzung für das Herunterladen und Verwenden des Angebots stimmen Sie zudem den Bedingungen der DS SolidWorks Datenschutzrichtlinien unter http://www.solidworks.com/sw/privacypolicy.htm zu, die gelegentlich ohne Benachrichtigung aktualisiert werden können. Von DS SolidWorks im Zusammenhang mit Ihrer Registrierung für das Angebot gesammelte Informationen können in den USA oder jedem anderen Land gespeichert und verarbeitet werden, in dem DS SolidWorks, seine Partnerunternehmen oder seine Beauftragten entsprechende Einrichtungen unterhalten. Dementsprechend stimmen Sie durch die Verwendung des Angebots der Übertragung solcher Informationen außerhalb Ihres Landes zu.
6. Laufzeit. Dieser Vertrag bleibt in Kraft, bis er wie hierin beschrieben gekündigt wird oder bis er abläuft, und zwar: (i) für Angebote, die im Rahmen dieses Vertrags unter befristeter Lizenz bereitgestellt werden, bis zum Ablauf aller entsprechenden Lizenzen oder (ii) für Onlinedienste bis zum Ablauf des Vertragszeitraums, für den die Onlinedienste unter diesem Vertrag erworben wurden oder ggf. bis zum Ablauf der Subskription, die Sie für das Angebot erworben haben. DS SolidWorks kann die hierin gewährte Lizenz und/oder das Angebot schriftlich fristlos kündigen, und zwar (i) aus berechtigtem Grund, einschließlich eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen von Abschnitt 1, 2 oder 3 dieses Vertrags, oder (ii) wenn Sie gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstoßen und Sie diesen Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach entsprechender Benachrichtigung beheben können.
Sie können die Onlinedienste kündigen, wenn DS SolidWorks nicht in der Lage ist, die Onlinedienste gemäß dem gültigen Service Level Agreement bereitzustellen, und der Fehler nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen behoben wird, nachdem DS SolidWorks eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung erhalten hat. Im Übrigen können Sie oder DS SolidWorks die Onlinedienste kündigen, indem die jeweils andere Partei mindestens dreißig (30) Tage vor dem Verlängerungsdatum der Onlinedienste entsprechend informiert wird. Wenn eine solche Benachrichtigung nicht vorliegt, werden die Onlinedienste automatisch verlängert und unterliegen dem dann gültigen Service Level Agreement. DS SolidWorks kann die Onlinedienste jederzeit ändern. DS SolidWorks verpflichtet sich, die Onlinedienste während des Angebotszeitraums nicht erheblich zu mindern. Keine der Bestimmungen in diesem Absatz sieht vor, dass DS SolidWorks auch weiterhin einen beliebigen Teil der Onlinedienste bereitstellen muss, wenn dies dazu führt, dass DS SolidWorks gegen die Rechte eines Dritten oder gültige Rechtsprechung verstoßen würde.
Mit der Beendigung der Berechtigung zum Zugriff und zur Nutzung des Angebots wie hier aufgeführt stellen Sie umgehend die Nutzung ein und senden das Angebot an DS SolidWorks zurück oder vernichten wie von DS SolidWorks angewiesen alle Kopien des Angebots und der Dokumentation, auf die sich eine solche Berechtigung bezieht, und haben keinen Zugriff mehr auf die Onlinedienste und den Subskriptionsdienst. Wenn Sie die Onlinedienste aufgrund einer Nichteinhaltung des Service Level Agreement durch DS SolidWorks kündigen, erstattet DS SolidWorks Ihnen alle zum Kündigungsdatum vorausbezahlten und noch nicht genutzten regelmäßigen Gebühren. Die Verpflichtung von DS SolidWorks beschränkt sich einzig und allein auf diese Erstattung und sie ist Ihr einziges Rechtsmittel für den Fall, dass DS SolidWorks die Onlinedienste nicht bereitstellen kann.
Die Bestimmungen der Abschnitte 1E.b, 1E.d, 1E.e., 1F, 2, 3, 5, 6, 8, 10, 11, 12, 13 und 14 dieses Vertrags bestehen auch nach einer Kündigung des Vertrags fort.
7. Verantwortung für die Auswahl und Verwendung des Angebots. Sie sind verantwortlich für die Überwachung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung des Angebots und für die Ausgabe des Angebots, einschließlich: (1) der Auswahl des Angebots zur Erzielung der beabsichtigten Ergebnisse, (2) der Bestimmung der angemessenen Verwendung und der Ausgabe des Angebots in Ihrem Unternehmen, (3) der Festlegung von geeigneten, unabhängigen Verfahren zum Testen der Richtigkeit des Angebots und seiner Ausgabe und (4) der Einrichtung von geeigneten Sicherungen zur Verhinderung eines Datenverlusts für den Fall, dass das Angebot nicht ordnungsgemäß funktioniert. Bei dem Angebot handelt es sich um ein Werkzeug, das ausschließlich für die Verwendung durch geschulte Fachleute gedacht ist. Es dient keinesfalls als Ersatz für fachliches Urteilsvermögen oder das unabhängige Testen von physischen Prototypen in Bezug auf Produktbelastung, -sicherheit und -nutzung. Für alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Angebots erzielt werden, tragen Sie die alleinige Verantwortung. Weder das Angebot noch beliebige seiner Komponenten sind für die Verwendung bei der Konstruktion oder dem Betrieb von Nuklearanlagen, Lebenserhaltungssystemen oder Luftfahrzeugen oder für andere Aktivitäten gedacht, bei denen das Versagen des Angebots oder seiner Komponenten oder von beidem zum Tode, zu Körperverletzung oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen könnte.
ACHTUNG: Bestimmte Inhalte, wie z. B. die in der SOLIDWORKS Toolbox bereitgestellten Verbindungselemente, stellen nur Näherungen dar und sind möglicherweise nicht für alle Verwendungen geeignet.
8. Beschränkte Gewährleistung, Ausnahmen und Haftungsablehnungen; Freistellungsverpflichtung für geistiges Eigentum
a. Beschränkte Gewährleistung. DS SolidWorks gewährleistet, dass das Angebot frei von Materialfehlern ist und im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen vom Datum der Übergabe an Sie funktioniert. DS SolidWorks gewährleistet außerdem, dass alle Dienste, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit leistet, fachmännisch und im Einklang mit den Regeln angemessener Geschäftspraxis ausgeführt werden. DS SolidWorks gewährleistet nicht, dass das Angebot oder die Dienstleistung Ihren Anforderungen entspricht, oder dass die Operation des Angebots frei von Unterbrechungen oder Fehlern sein wird oder dass die Internet-Werkzeuge und -Dienste vollständig sicher sind. Die alleinige Verpflichtung seitens DS SolidWorks und Ihr einziger Anspruch unter dieser Garantie besteht – im angemessenen Rahmen – in der Reparatur oder dem Ersatz des fehlerhaften Mediums oder der fehlerhaften Software oder der erneuten Bereitstellung der Dienstleistung. Sind diese Bemühungen erfolglos, muss DS SolidWorks oder der Groß- oder Fachhändler von DS SolidWorks (i) den Preis, den Sie für die Software bezahlt haben, bei Rückgabe der fehlerhaften Software und einer Kopie der Quittung, bzw. den Preis, den Sie für die Dienstleistung bezahlt haben, zurückerstatten oder (ii), falls gesetzlich vorgeschrieben, eine andere Lösung anbieten. Für jede Ersatz-Software gilt die Gewährleistung für die restliche Zeit des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums oder für dreißig (30) Tage nach dem Datum der Übergabe an Sie – je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
b. Ausnahmen. Die begrenzte Gewährleistung von DS SolidWorks ist nichtig, wenn sich ein Gewährleistungsfall aus Folgendem ergibt: (i) Unfällen, Beschädigung, Missbrauch oder fahrlässige Handhabung der Software, (ii) Handlungen oder Versäumnissen, die nicht DS SolidWorks zuzuschreiben sind, (iii) Kombination der Software mit Produkten, Materialien oder Software, die nicht von DS SolidWorks angeboten werden oder nicht zur Kombination mit der Software vorgesehen sind, oder (iv) dem Versäumnis Ihrerseits, alle Aktualisierungen der Software, die DS SolidWorks zur Verfügung stellt, zu integrieren und zu verwenden.
c. Gewährleistungsbeschränkungen. Die in diesem Abschnitt 8 beschriebene explizite Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung, die von DS SolidWorks in Bezug auf das hiermit übergebene Angebot und die Dokumentation und jeden von Zeit zu Zeit geleisteten Dienst gegeben wird. DS SolidWorks und seine Lizenzgeber, einschließlich Adobe, geben im nach geltendem Recht erlaubten Höchstmaß keine anderen Gewährleistungen, ob explizit, implizit oder aus Handelsbrauch abgeleitet, und gewährleisten insbesondere nicht die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck und die Nichtverletzung von Rechten. Im Zusammenhang mit der in diesem Abschnitt 8 beschriebenen Gewährleistung dürfen Sie unter keinen Umständen später als ein Jahr nach dem Auftreten eines angeblichen Gewährleistungsfalles einen Anspruch anmelden, eine Klage einreichen oder einen Prozess anstrengen.
d. Haftungsbeschränkungen. Sie erkennen an, dass der für die Lizenz- bzw. für Zugriffs- und Nutzungsrechte des Angebots hierin bezahlte Preis ausgesprochen unverhältnismäßig in Bezug auf den Wert der Produkte sein kann, die in Verbindung mit dem Angebot konstruiert, gespeichert, verwaltet oder verteilt werden. Sie stimmen im Hinblick auf den ausdrücklichen Zweck der Beschränkung der Haftung von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern in einem Ausmaß, das in einem angemessenen Verhältnis zum kommerziellen Wert dieser Transaktion steht, den folgenden Beschränkungen der Haftung von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern zu. Sofern nicht durch Landesrecht anders vorgeschrieben, beläuft sich die Haftung seitens DS SolidWorks und seiner Lizenzgeber – sei es aufgrund einer Vertragsverletzung, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder aus sonstigem Grund – im Zusammenhang mit dem hiermit ausgelieferten Angebot oder der Dokumentation und jedem von Zeit zu Zeit geleisteten Dienst maximal auf den Betrag der Lizenzgebühr, die Sie in dem Zeitraum von zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Auftreten des Klagegrunds, auf den sich der Haftungsanspruch bezieht, für dieses Angebot entrichtet haben. Unter keinen Umständen haften DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber für direkte, bestimmte, indirekte, zufällige, Straf- oder Folgeschäden (u. a. einschließlich von Schäden infolge von Nichtverwendbarkeit, Datenverlust, Einkommensverlust, Geschäftswert- oder Auftragsverlust), die sich im Zusammenhang mit der Verwendung oder der Unmöglichkeit der Verwendung des hiermit ausgelieferten Angebots oder der Dokumentation und jeglicher von Zeit zu Zeit geleisteter Dienste ergeben, selbst wenn DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Einige der obigen Beschränkungen haben jedoch möglicherweise in einigen Rechtsgebieten keine Gültigkeit. Im nach geltendem Recht erlaubten Höchstmaß müssen alle Rechtsmittel gegen DS SolidWorks innerhalb von zwei (2) Jahren nach Entstehen des entsprechenden Haftungsanspruchs bei der zuständigen Gerichtsbarkeit geltend gemacht werden.
e. Freistellungsverpflichtung für geistiges Eigentum. DS SolidWorks schützt Sie vor jeglichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich einer möglichen Verletzung von Copyrights in einem beliebigen Land oder von Patenten in den USA, in Japan oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Patentorganisation durch ein im Rahmen dieses Vertrags bereitgestelltes Angebot und zahlt für alle Kosten, Schäden und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die Ihnen endgültig von einer zuständigen Gerichtsbarkeit auferlegt werden oder in einer schriftlichen, von DS SolidWorks unterzeichneten Einigung für einen solchen Anspruch vereinbart werden, vorausgesetzt, (i) Sie benachrichtigen DS SolidWorks zeitnah und schriftlich über den Anspruch und (ii) der Kunde überträgt DS SolidWorks die alleinige Verantwortung für die Klageantwort und alle damit verbundenen Einigungsvereinbarungen und zeigt eine angemessene Kooperation bei Klageantwort und Schadensregulierung.
Wenn ein solcher Anspruch geltend gemacht wird oder ein Angebot nach begründeter Meinung von DS SolidWorks wahrscheinlich Gegenstand eines solchen Anspruchs wird (oder wahrscheinlich ein Anspruch geltend gemacht werden wird), kann DS SolidWorks auf eigene Kosten Ihnen das Recht zur weiteren Nutzung des Angebots verschaffen, das Angebot so ändern, dass keine Verletzung mehr vorliegt, oder das Angebot durch ein anderes Programm mit gleicher Funktionalität ersetzen. Wenn keine der zuvor genannten Optionen zu Bedingungen verfügbar ist, die nach Ermessen von DS SolidWorks angemessen sind, kann DS SolidWorks die Lizenzen für das Angebot kündigen und/oder die Onlinedienste beenden. Bei unbefristeten Lizenzen erstattet DS SolidWorks Ihnen bei Rückgabe oder Zerstörung aller Kopien des jeweiligen Angebots, wie von Ihrem offiziellen Mitarbeiter bescheinigt, entweder den Betrag oder stellt Ihnen auf Wunsch eine Gutschrift über den Betrag aus, der der entsprechenden einmaligen, für die Lizenzen gezahlten Gebühr mit linearer Abschreibung über drei (3) Jahre entspricht. Für nicht unbefristete Onlinedienste oder Lizenzen erstattet DS SolidWorks alle vorausbezahlten und noch nicht genutzten Gebühren, die unter dieser Vereinbarung für die betreffenden Onlinedienste oder Lizenzen gezahlt wurden.
DS SolidWorks ist nicht verpflichtet, Sie bezüglich jeglicher Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich auf Folgendes beziehen: (i) jegliche Änderung eines Angebots durch andere Personen als DS SolidWorks, (ii) die Verwendung eines oder mehrerer Angebote in Kombination mit anderer Hardware, anderen Daten oder Programmen, die nicht durch DS SolidWorks angegeben sind, oder (iii) die Verwendung anderer Korrektur-Patches oder Versionen als die zuletzt veröffentlichten.
Dieser Abschnitt 8.e legt die gesamte Haftung von DS SolidWorks und Ihr einziges Rechtsmittel für alle Ansprüche bei der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum dar.
9. Abschaltfunktion. Sie erkennen die Tatsache an und sind damit einverstanden, dass das Angebot eine automatische Abschaltfunktion (die „Abschaltfunktion“) enthält, die das Angebot bei Aktivierung unverwendbar macht. Die Abschaltfunktion wird dreißig (30) Tage nach der Installation des Angebots automatisch aktiviert, wenn nicht ein Zugriffscode, der die Abschaltfunktion außer Kraft setzt („Überprüfte Lizenz“), eingegeben wird. Zur Erlangung Ihrer überprüften Lizenz müssen Sie sich bei DS SolidWorks registrieren, indem Sie DS SolidWorks die bei der Installation erfragten Informationen online zusenden. Nach Eingang der Registrierungsinformationen bei DS SolidWorks wird Ihnen eine überprüfte Lizenz zugeteilt.
10. Exportregeln. Der Export des Angebots und der Dokumentation an Sie unterliegt den Ausfuhr- und Wiederausfuhrgesetzen und -bestimmungen der betreffenden Länder, u. a. einschließlich der Exportkontrollgesetze der USA und Großbritanniens. DS SolidWorks und seine Lizenzgeber sind Ihnen gegenüber nicht haftbar, wenn die erforderlichen Vollmachten, Lizenzen oder Genehmigungen nicht eingeholt werden. Sie dürfen das Angebot nicht direkt oder indirekt ausführen oder wiederausführen, ohne eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung einzuholen, wenn für eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr zunächst eine solche Lizenz oder Genehmigung erforderlich ist. Sie sichern DS SolidWorks hiermit zu, dass alle unter dieser Vereinbarung bestellten Angebote nicht unter Verletzung der geltenden Exportgesetze genutzt werden, einschließlich zur Verbreitung von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketenabschusssystemen, und dass die Angebote nicht an bestimmte Länder, Unternehmen oder Einzelpersonen geleitet werden, wenn dies durch die geltenden Exportgesetze eines beliebigen Lands verboten ist. Sie erkennen an, dass Ihre Daten in beliebige Länder übertragen oder dort gespeichert werden können. Sie verpflichten sich und sorgen dafür, dass alle Benutzer sich ebenfalls dazu verpflichten, jegliche Informationen oder Daten, deren Export nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften kontrolliert oder reguliert ist oder Genehmigungen oder Lizenzen unterliegt, nicht in einer Umgebung mit Datenfreigabe zu verarbeiten, zu speichern oder in eine solche Umgebung hochzuladen. Sie werden als Exporteur Ihrer Daten angesehen. DS SolidWorks ist berechtigt, diese Vereinbarung und alle Lizenzen sowie den Zugriff auf die hierin beschriebenen Onlinedienste schriftlich zu kündigen, wenn Sie diese Bestimmungen nicht einhalten.
11. Überprüfung. Sie sind während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen darauffolgenden Zeitraum von drei (3) Jahren verpflichtet, akkurate Informationsdatensätze zur Nutzung des Angebots einzurichten und zu pflegen, einschließlich der Liste und Standorte der Benutzer, die Zugriff auf das Angebot haben und es nutzen. Diese Informationen umfassen ggf. die Zerstörung des Angebots und die von Ihnen getroffenen Maßnahmen, um den Zugriff auf das Angebot und dessen Nutzung zu verhindern. DS SolidWorks hat jederzeit das Recht, auf eigene Kosten und zu angemessenen Zeit- und Ortsbedingungen diese Aufzeichnungen bzw. Ihre Nutzung des Angebots zu überprüfen und zu kopieren. Sie autorisieren hiermit ebenfalls, dass DS SolidWorks Ihre Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung überprüfen kann. Zu diesem Zweck kann DS SolidWorks während der normalen Geschäftszeiten eine Überprüfung in Ihren Geschäftsräumen (oder in den Geschäftsräumen, in denen das Angebot für Ihre Nutzung installiert ist) auf eine Weise vornehmen, die Sie möglichst wenig bei Ihren geschäftlichen Aktivitäten stört. DS SolidWorks kann verlangen, dass Sie DS SolidWorks oder einem Dritten, den DS SolidWorks mit einer solchen Überprüfung beauftragt, je nach Erfordernis den Zugriff auf Computer, Kopien der Ausgaben von Systemwerkzeugen oder andere Systeminformationen in elektronischer oder Papierform gewähren und die Ausführung aller angemessenen Werkzeuge zur Erstellung von Überprüfungsaufzeichnungen zulassen. Wenn die Überprüfung eine nicht autorisierte Verwendung des Angebots ergibt, müssen Sie DS SolidWorks umgehend und zum aktuellen Listenpreis alle Beträge zahlen, die Sie aufgrund der nicht autorisierten Verwendung des Angebots schuldig sind. Wenn eine solche nicht autorisierte Verwendung mindestens fünf Prozent (5 %) Ihrer autorisierten Verwendung für das jeweilige Angebot entspricht, müssen Sie DS SolidWorks zusätzlich zu den jeweiligen Gebühren auch die Kosten der Überprüfung zahlen. Mit der Geltendmachung der oben beschriebenen Berechtigungen und Verfahren verzichtet DS SolidWorks nicht auf sein Recht, diese Vereinbarung durch andere rechtlich zulässige Mittel durchzusetzen oder sein geistiges Eigentum auf diese Weise zu schützen.
12. Hosting durch Dritte. Sie sind berechtigt, eine oder mehrere SNL-Versionen des Angebots per Remote-Zugriff auf Computern zu installieren und zu verwenden, die von einem bewährten und seriösen Drittanbieter betrieben werden, und diesen Dienstanbieter zu beauftragen, ausschließlich für Sie und in Ihrem Namen den Hardwarebetrieb und die Angebotsverwaltung vorzunehmen; jedoch unter der Voraussetzung, dass (i) diese Autorisierung nur für SNL-Versionen des Angebots Gültigkeit besitzt, (ii) nur ordnungsgemäß autorisierte Benutzer das Recht zur Nutzung des Angebots haben, (iii) Sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstanbieter schließen, worin der Dienstanbieter zustimmt, dass sein Zugriff auf das Angebot ausschließlich dem Zweck dient, für Sie die oben genannten Dienste bereitzustellen, und sonst allen in diesem Vertrag enthaltenen Einschränkungen unterliegt, und (iv) dieser Dienstanbieter kein Wettbewerber von DS SolidWorks oder einem Partnerunternehmen oder einer Tochtergesellschaft von DS SolidWorks ist. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass der Dienstanbieter als Ihr Beauftragter gilt. Wenn Sie Kenntnis von einem tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Zugriff, einer Nutzung oder Offenlegung des Angebots erhalten, müssen Sie den Zugriff des Dienstanbieters auf das Angebot umgehend beenden. Sie sind verpflichtet, DS SolidWorks gegenüber allen Ansprüchen, Ausgaben, Urteilen, Schäden oder Verlusten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) schad- und klaglos zu halten, die aus dem Zugriff eines solchen Dienstanbieters auf das Angebot oder seiner Nutzung dessen entstehen oder die in irgendeiner Weise damit verbunden sind.
Die SQL Server Standard-Lizenzen, die mit SOLIDWORKS PDM Professional und SOLIDWORKS Manage bereitgestellt werden, können nicht in einen öffentlichen Cloud-Dienst, d. h. einen von einem Drittanbieter über das Internet angebotenen Computing-Dienst, verschoben werden. Für die Bereitstellung von SOLIDWORKS PDM Professional und SOLIDWORKS Manage auf Servern von Drittanbietern gelten weitere spezielle Einschränkungen.
13. Einhaltung der Gesetze und Schadensersatz. Sie stimmen zu, alle lokalen Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf das Herunterladen, die Installation und/oder die Verwendung des Angebots, der Dokumentation oder von beidem einzuhalten. Sie stimmen zu, DS SolidWorks und seine Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen, Führungskräfte und Mitarbeiter gegenüber jeglichen Ansprüchen, Klagen oder Prozessen schad- und klaglos zu halten, die aus Ihrer Verwendung des Angebots und/oder der Dokumentation oder einem Verstoß Ihrerseits gegen diesen Vertrag resultieren oder in irgendeiner Weise damit in Verbindung stehen.
14. Allgemeine Bestimmungen. Dieser Vertrag ist die vollständige und ausschließliche Fassung Ihres Vertrags mit DS SolidWorks in Bezug auf das Angebot und den Subskriptionsdienst und ersetzt jeden anderen Vertrag, mündlich oder schriftlich, oder sonstigen Informationsaustausch zwischen Ihnen und DS SolidWorks in Bezug auf das Angebot und den Subskriptionsdienst, jedoch unter der Voraussetzung, dass dieser Vertrag nicht die Bedingungen irgendeines unterzeichneten Vertrags zwischen Ihnen und DS SolidWorks in Bezug auf das Angebot und den Subskriptionsdienst ersetzt. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats Massachusetts, deren Auslegung und Durchsetzung, ohne Rücksicht auf die Konvention der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenhandel, und wird als Vertrag unter Verschluss erachtet. Die englische Version dieses Vertrags ist der maßgebende Text für alle Zwecke, auch wenn Übersetzungen oder Erklärungen dieses Vertrags in anderen Sprachen vorhanden sind. Wenn ein Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieses Vertrags oder eines Teils davon als nicht durchsetzbar erachtet, wird diese Bestimmung im höchstmöglichen Maße durchgesetzt und der Rest dieses Vertrags bleibt voll und ganz in Kraft.
15. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung. Bei dem Angebot handelt es sich um ein „Handelsgut“ laut Begriffsdefinition unter 48 C.F.R. 2.101 (OKT 1995), bestehend aus „kommerzieller Computer-Software“ und „kommerzieller Software-Dokumentation“ laut Begriffsdefinition in 48 C.F.R. 12.212 (SEPT 1995). Sie wird der US-Regierung (a) zum Erwerb von oder im Namen von Zivilbehörden, laut der Bestimmung in 48 C.F.R. 12.212, oder (b) zum Erwerb von oder im Namen von Abteilungen des Verteidigungsministeriums, laut den Bestimmungen in 48 C.F.R. 227.7202-1 (JUN 1995) und 227.7202-4 (JUN 1995), zur Verfügung gestellt. Falls Sie eine Anfrage einer der Behörden der US-Regierung zur Bereitstellung des Angebots mit Rechten erhalten, die die oben genannten überschreiten, setzen Sie DS SolidWorks über das Ausmaß der Anfrage in Kenntnis, und DS SolidWorks hat fünf (5) Werktage Zeit, um nach eigenem Ermessen eine solche Anfrage zu akzeptieren oder abzulehnen. Lieferant/Hersteller: Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451 USA.
16. Lizenzen in Kanada. Wenn Sie Ihre Lizenz(en) in Kanada erworben haben, stimmen Sie folgender Regelung zu:
Die Vertragsparteien bestätigen, dass es ihr Wunsch ist, dass dieser Vertrag sowie die anderen Dokumente, die sich darauf beziehen, einschließlich Mitteilungen, ausschließlich in englischer Sprache verfasst sind.
Les parties aux présentes confirment leur volonté que cette convention de même que tous les documents y compris tout avis qui s'y rattache, soient rédigés en langue anglaise.
Adobe ist entweder eine eingetragene Marke oder eine Marke von Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten von Amerika und in anderen Ländern.
17. Windows-Desktopsuche. Die Microsoft Corporation (oder basierend auf Ihrem Wohnort ein Partnerunternehmen) gewährt Ihnen die Lizenz für dieses Ergänzungsprogramm. Eine Kopie dieses Ergänzungsprogramms darf mit jeder gültig lizenzierten Kopie der Microsoft Windows-Software, mit der es benutzt werden kann („Microsoft Windows-Software“), verwendet werden. Sie dürfen es nicht verwenden, wenn Sie über keine Lizenz für die Software verfügen. Für den Einsatz dieses Ergänzungsprogramms gelten die Lizenzbedingungen der Microsoft Windows-Software.
Die Windows-Desktopsuche unterliegt den MSN-Datenschutzbestimmungen (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement).